Die Vergabe der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts für das Oktoberfest 2026 war rechtmäßig. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Antrag eines unterlegenen Festwirts zurückgewiesen. Eine europaweite Ausschreibung der Großzelte ist damit vorerst nicht erforderlich.


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