Seit dem 1. Januar 2026 gilt wieder der reduzierte Steuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie. Die Entlastung komme aber nicht bei den Mitarbeitern an, behauptet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Der Dehoga Bayern widerspricht dieser Kritik.


Comments are closed